Bibliotheksordnung
Die Schülerbibliothek des Kurfürst-Salentin-Gymnasiums ist ein Ort des Lesens, Arbeitens und der Information. Deshalb muss jeder sich angemessen verhalten.
Jede/r Schüler/in verpflichtet sich, indem er/sie den Benutzerausweis annimmt, automatisch dazu, die Bibliotheksordnung zu befolgen.
1. Zur Ausleihe:
Ohne Benutzerausweis ist keine Ausleihe möglich.
Bei Verlust des Ausweises, kann ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Der Benutzer hat den Zustand der ihm ausgehändigten Medien beim Empfang zu prüfen und Schäden sofort zu melden.
Der Benutzer hat sorgsam und vorsichtig mit den ausgeliehenen Medien umzugehen. Außerdem ist er verpflichtet, die Medien vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Dazu gehören auch Unterstreichungen und Randvermerke. Der Benutzer ist dafür haftbar und muss für die Schäden aufkommen.
Medien, die zurzeit ausgeliehen sind, können vorgemerkt werden.
Bei verspäteter Rückgabe erfolgt eine Mahnung. Ab der zweiten Mahnung ist eine Gebühr von 0,50 Euro pro Medium zu bezahlen.
Ausleihzeiten:
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Medium |
Ausleihzeit |
Verlängerung |
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Bücher |
2 Wochen |
möglich |
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alte Zeitschriften |
2 Wochen |
möglich |
2. In der Bibliothek:
In der Bibliothek hat sich jeder so zu verhalten, dass andere sich nicht gestört fühlen.
Anordnungen der Bibliothekarin ist Folge zu leisten.
Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Für Beschädigungen an Bibliothekseigentum hat der Benutzer zu haften.
Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet.
Die Computer sind Arbeitscomputer und sollten auch dementsprechend verwendet werden. Jeder muss hier Rücksicht auf den anderen nehmen.
Weiterhin gilt die Schul- und Hausordnung des Kurfürst-Salentin-Gymnasiums.
Bei wiederholten Verstößen gegen die Bibliotheksordnung kann der Benutzer kurzzeitig oder langfristig aus der Bibliothek ausgeschlossen werden.